Zusätzlich ist mit dem neuen Artikel 104c GG ein Aufstocken des Kommunalinvestitionsförderprogramms, für das sich 2015 die CDU-Landesgruppe NRW stark gemacht hat, von 3,5 Mrd. auf 7 Mrd. Euro verbunden. Ziel der Aufstockung ist es, finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, wie die Sanierung von Schulen, zu unterstützen. Bereits bei Einführung dieses Fonds hat NRW 1,12 Mrd. Euro, was überproportionale 32 Prozent sind, für die Kommunen in NRW bereitstellen können. Aus der Investitionsmilliarde des Bundes gingen 15,1 Mio. Euro an die Lippischen Kommunen und 5,4 Mio. Euro an den Kreis Lippe. So erhielten beispielsweise die Städte Bad Salzuflen 2,5 Mio. Euro und Lage 2,2 Mio. Euro oder die Gemeinde Extertal 774.000 Euro um den Kunstrasenplatz im Schulzentrum Hohenhausen und die Sanierung der Sporthalle in Bavenhausen zu ermöglichen. Bei der nun vereinbarten weiteren Summe von 3,5 Mrd. Euro profitieren unsere Kommunen in NRW von in etwa gleich hohen und damit wiederum überproportionalen Anteilen“, so der lippische CDU-Bundestagsabgeordnete Cajus Caesar.
Hintergrund:
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket zur Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs, zu strukturellen Reformen in den Bund-Länder-Beziehungen, zur Förderung von Bildungsinvestitionen für finanzschwache Kommunen, zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen und zu Verbesserungen beim Unterhaltsvorschussgesetz beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzpaketes wird das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert.
Im Gegenzug für diese finanziellen Zugeständnisse hat der Bund daher strukturelle Verbesserungen in den Bund-Länder-Beziehungen eingefordert. Diese konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche:
• höhere Mitspracherechte bei der Verausgabung von Bundesmitteln durch Länder und Gemeinden,
• verbesserte Kontrollrechte,
• mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Digitalisierung,
• mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung.



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